Donnerstag, Juni 17th, 2010 | Autor: admin

Viele Schuldner haben das Problem, dass ihre monatlich verdienten Einkünfte und eventuell einmalige Zahlungen direkt vom Kreditinstitut gepfändet werden können, so dass die Einnahmen gar nicht zu ihnen durchdringen, obwohl sie sie so dringend bräuchten.

Kontopfändung oft existentielles Ende für den Schuldner

Außerdem besitzen die Gläubiger das Recht, das Konto ganz zu pfänden und immer öfter passiert das dann parallel zu den anderen Pfändungen. Jeden Monat werden in Deutschland 350.000 Konten gepfändet. Die Schuldner können nicht mal mehr ihre Miete bezahlen und ihr Leben gerät immer weiter aus den Fugen.

Justizministerium greift in die Gewalt der Gläubiger ein

Deswegen wurde vor Jahren von den Justizministern angedacht, den Gläubigern diesen Weg ein bisschen zu versperren und zu erschweren. Das Problem, das das Ministerium zu dieser Überlegung getrieben hat, sind die Kreditinstitute, die ihre Konto Pfändungen willkürlich durchsetzen können und dazu nicht einmal eine Pfändungsgrenze beachten.

Neues P-Konto soll Existenzminimum garantieren

Das im Juli 2010 in Kraft tretende Pfändungssschutzkonto soll den Kreditinstituten dahingehend einen Stein in den Weg legen. Ab Juli soll jeder ein derartiges P-Konto eröffnen oder sein bisheriges Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen können. Dieses Konto garantiert einen monatlichen Freibetrag von 985,15 Euro, mit dem der Schuldner erst einmal alle essentiellen Lebensbedürfnisse wie Miete, Essen und Kinderversorgung tilgen kann. Hat ein Schuldner Unterhalt für ein Kind, das nicht im eigenen Haushalt wohnt, zu zahlen, kann diese Freibetrag-Grenze um 355,91 Euro angehoben werden und die Bank muss ihm diese Summe gewähren.

Die Kreditinstitute sind dazu gesetzlich verpflichtet, einem jeden ein solches Pfändungsschutzkonto zu eröffnen und sich an die Bedingungen zu halten. Egal, von welcher Art die Einkünfte sind, muss die Bank auch bei Schuldnern den Zahlungsverkehr genehmigen und darf dessen Konto nicht vollkommen pfänden oder kündigen. Das Girokonto wird auch bei Änderung in ein P-Konto die gleiche Kontonummer behalten und die Bank darf dazu keine Kosten erheben.

Kategorie: Allgemein
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