Dienstag, Juli 06th, 2010 | Autor: admin

Am 1. Juli ist das neue deutsche Gesetz des Pfändungsschutzkonto in Kraft getreten. Was anfangs allseits gelobt und als „Meilenstein“ und „Innovation“ bezeichnet wurde, wird jetzt zur weiteren unliebsamen Kostenfalle und von Verbraucherschützern lautstark kritisiert.

Schritt 1: Wohl durchdachtes Konzept des neuen P-Kontos

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) war eigentlich dazu konzipiert, Verbraucher, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken, vor einer Pfändung ihres Kontos zu schützen und ihnen monatlich den Betrag von 985,15 Euro abzusichern und zu gewähren, damit sie zumindest Miete und Lebenshaltungskosten bezahlen konnten und nicht noch weiter in die Schuldenfalle abrutschen. Für Verbraucher war dies eine Innovation und der Schutz eines gewissen monatlichen Existenzminimums. Seit 1. Juli kann man sein herkömmliches Girokonto in ein P-Konto umschreiben lassen, allerdings tauchen immer mehr negative Faktoren rund ums P-Konto auf.

Schritt 2: Hohe Kosten widersprechen dem Konzept und der Zielgruppe

Dass der Bearbeitungsaufwand bei Kreditinstituten für ein P-Konto größer als bei einem herkömmlichen Girokonto ist, ist nachvollziehbar. Allerdings gehen die zwölf bis 15 Euro, die monatlich dafür erhoben werden sollen, vielen zu weit. Durch hohe Kontoführungskosten wird das Konto für diejenigen, für die es gedacht ist, nicht mehr bezahlbar und eher kontraproduktiv, wenn dadurch weitere Kosten für sie entstehen. “Diejenigen, für die P-Konten gedacht waren, können sie sich dann nicht mehr leisten”, so Christina Beck, Referentin für Schulden und Insolvenz beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Verbraucherschützer werfen den Banken damit vor, dass sie durch die Erhebung von Gebühren unliebsame Kunden loswerden wollen und das sei alles andere als Sinn und Zweck der Sache.

Schritt 3: Die Politik versucht ein Machtwort zu sprechen

Auch die Politik schaltet sich derzeit in die gesellschaftliche Problematik ein: Ilse Aigner, Bundesverbraucherministerin forderte vergangene Woche die Kreditinstitute auf, das neue Konto kostenfrei anzubieten oder zumindest keine zusätzlichen Aufschläge zur normalen Kontoführungsgebühr zu erheben. Bleibt also abzuwarten, wie sich die Lage entwickelt und wie der neue Schutz von Seiten der Schuldner angenommen wird.

Kategorie: Allgemein
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